Wir sind da, wenn Sie etwas nicht allein bewältigen können.

Der Betreuungsverein arbeitet nach dem seit 1992 geltenden Betreuungsrecht (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) und hat seine Aufgaben in der

  • Führung von Vereinsbetreuungen
  • Gewinnung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer
  • Information und Beratung zum Betreuungsrecht / zu Vorsorgevollmachten

Wer wird rechtlich betreut?
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund

  • einer psychischen Erkrankung
  • Suchterkrankung
  • Alterserkrankung
  • körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht oder nur teilweise selbständig ihre Angelegenheiten erledigen kann.

Der Umfang der Betreuung wird vom Betreuungsgericht nach dem individuellen Bedarf festgesetzt.

Was ist eine rechtliche Betreuung?

  • eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung im rechtlichen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Bereich
  • die gesetzliche Vertretung in den festgesetzten Aufgaben
  • Organisation notwendiger Hilfen oder Maßnahmen
  • Orientierung am Wohl der Betreuten.

Besuchen Sie uns!
Wir können Sie umfassend über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und wichtige Einzelheiten informieren.