Der Betreuungsverein arbeitet nach dem seit 1992 geltenden Betreuungsrecht (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) und hat seine Aufgaben in der
- Führung von Vereinsbetreuungen
- Gewinnung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer
- Information und Beratung zum Betreuungsrecht / zu Vorsorgevollmachten
Wer wird rechtlich betreut?
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund
- einer psychischen Erkrankung
- Suchterkrankung
- Alterserkrankung
- körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht oder nur teilweise selbständig ihre Angelegenheiten erledigen kann.
Der Umfang der Betreuung wird vom Betreuungsgericht nach dem individuellen Bedarf festgesetzt.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
- eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung im rechtlichen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Bereich
- die gesetzliche Vertretung in den festgesetzten Aufgaben
- Organisation notwendiger Hilfen oder Maßnahmen
- Orientierung am Wohl der Betreuten.
Besuchen Sie uns!
Wir können Sie umfassend über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und wichtige Einzelheiten informieren.