Während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Der SkF vermittelt diese Hilfe. Lesen Sie dazu mehr unter dem Menüpunkt "Familienhebammendienst".
Melanie Fischer (Dipl.-Pädagogin) ist Ihre Ansprechpartnerin.
Vor der Geburt ist die Hebamme eine Ansprechperson für alle Fragen rund um Schwangerschaft. Sie gibt fachlichen Rat, hilft bei Schwangerschaftsbeschwerden und bereitet auf die Geburt vor. Während der Geburt vermittelt sie der Gebärenden Sicherheit und Vertrauen. Sie ist Begleitung und Unterstützung bei der Entbindung.
Nach der Geburt ist eine weitere medizinische Betreuung und Unterstützung durch eine Hebamme möglich. Sie gibt praktische Anleitungen bei der Pflege des Kindes, erteilt stillenden Müttern Rat und gibt Hilfestellungen bei Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind. Rückbildungsgymnastik, Babymassage u. a. werden ebenfalls häufig von Hebammen angeboten. Hausbesuche durch eine Hebamme werden nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zu 8 Wochen nach der Geburt kostenlos angeboten. In der Regel übernehmen die Krankenkassen folgende Leistungen der Vor- und Nachsorge:
- Geburtsvorbereitung
- Schwangerschaftsgymnastik
- Betreuung im Wochenbett zu Hause
- Rückbildungsgymnastik
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