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Familienhebammendienst im Landkreis Vechta
Während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Vor der Geburt ist die Hebamme eine Ansprechperson für alle Fragen rund um Schwangerschaft. Sie gibt fachlichen Rat, hilft bei Schwangerschaftsbeschwerden und bereitet auf  die Geburt vor. Während der Geburt vermittelt sie der Gebärenden Sicherheit und Vertrauen. Sie ist Begleitung und Unterstützung bei der Entbindung. Nach der Geburt ist eine weitere medizinische Betreuung und Unterstützung durch eine Hebamme möglich. Sie gibt praktische Anleitungen bei der Pflege des Kindes, erteilt stillenden Müttern Rat und gibt Hilfestellungen bei Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind. Rückbildungsgymnastik, Babymassage u. a. werden ebenfalls häufig von Hebammen angeboten. Hausbesuche durch eine Hebamme werden nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zu 8 Wochen nach der Geburt kostenlos angeboten. In der Regel übernehmen die Krankenkassen folgende Leistungen der Vor- und Nachsorge:
  • Geburtsvorbereitung
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Betreuung im Wochenbett zu Hause
  • Rückbildungsgymnastik
Frauen in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt des Kindes spüren manchmal neben der Freude über das Baby auch Unsicherheiten und Ängste.
Hinzu kommt, dass sie sich vielleicht in einer belastenden persönlichen Situation befinden: Sie müssen ihr Baby ohne Partner versorgen und betreuen. Sie sind noch sehr jung und es gibt viele Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Ernährung, Pflege und Entwicklung des Babys. Es bestehen Probleme im persönlichen Umfeld, die die Versorgung und Betreuung des Babys erschweren (z. B. Isolation, Gewalt, Krankheit, finanzielle Sorgen). Oder sie wissen überhaupt nicht mehr, wie es weiter gehen soll.

Begleitung • Unterstützung • Entlastung

Das Angebot des Familienhebammendienstes können Frauen nutzen, die sich in solchen oder ähnlich belastenden Lebenslagen befinden. Der Familienhebammendienst begleitet und unterstützt bei Unsicherheiten und Ängsten schwangere Frauen und Mütter mit ihren Kindern bis zum 1. Lebensjahr durch eine Familienhebamme und eine Pädagogin.


Gut zu wissen …

Durch die Inanspruchnahme der Familienhebammen entstehen keine Kosten. Das Angebot ist unabhängig von Nationalität, Konfession und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Durch die Inanspruchnahme der Familienhebammen entstehen keine Kosten. Das Angebot ist unabhängig von Nationalität, Konfession und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Für die Zeit der Schwangerschaft und danach hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe.


Haben Sie Interesse am Familienhebammendienst oder möchten Sie sich informieren?


Ansprechpartnerin:
Familienhebammendienst, Melanie Fischer (Dipl.-Pädagogin), Kronenstrasse 5, 49377 Vechta, 04441/9290-0, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können






wegweiser

Hier können Sie den
"Wegweiser für Schwandere"
als PDF downloaden.

 
SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN e.V. – Kronenstraße 5 – 49377 Vechta