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Anerkannter Betreuungsverein |
Der Betreuungsverein arbeitet nach dem seit 1992 geltenden Betreuungsrecht (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) und hat seine Aufgaben in der
- Führung von Vereinsbetreuungen
- Gewinnung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer
- Information und Beratung zum Betreuungsrecht/zu Vorsorgevollmachten
Wer wird rechtlich betreut?
Eine rechtliche Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund
- einer psychischen Erkrankung
- Suchterkrankung
- Alterserkrankung
- körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
nicht oder nur teilweise selbständig ihre Angelegenheiten erledigen kann.
Der Umfang der Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht nach dem individuellen Bedarf festgesetzt.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
- eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung im rechtlichen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Bereich
- die gesetzliche Vertretung in den festgesetzten Aufgaben
- Organisation notwendiger Hilfen oder Maßnahmen
- Orientierung am Wohl der Betreuten.
Die Mitarbeiter:
- Ulrich kl. Stüve
Dipl.-Sozialpädagoge/Sozialarbeiter
Vereinsbetreuer
Tel.: 04441/ 92 90-31
E-Mail:
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Roswitha Blömer-Bergstedt
Dipl.-Pädagogin
Vereinsbetreuerin
Tel.: 04441/ 92 90-21
E-Mail:
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Annette Krumm-Schüßler
Dipl.-Sozialarbeiterin
Vereinsbetreuerin
Tel.: 04441/ 92 90-13
E-Mail:
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Theresia Tabeling
Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin
Vereinsbetreuerin
Tel.: 04441/ 92 90-25
E-Mail:
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Birgit Espelage
Verwaltungsangestellte
Tel.: 04441/ 92 90-19
E-Mail:
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- (von links nach rechts: Annette Krumm-Schüßler, Theresia Tabeling, Birgit Espelage, Roswitha Blömer-Bergstedt, Ulrich kl. Stüve)
Ehrenamtliche Betreuungen
Betreuer/innen werden als rechtliche Vertreter vom Amtsgericht bestellt (§§ 1896 ff. BGB). In den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen vertreten sie die Betreuten z.B. vor Behörden, Versicherungen, Banken, Ärzten usw..
Aufgaben können z.B. sein:
- den Schriftverkehr führen
- Anträge auf Sozialleistungen stellen
- das Vermögen verwalten
- einen Heimplatz suchen
- Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen pflegen
Nicht zu den Aufgaben eines/r Betreuers/in gehören rein praktische Hilfen, z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen usw.. Vielmehr ist es Aufgabe, solche Hilfsangebote zu organisieren.
Wir suchen
engagierte Menschen, die Ihre Zeit, Ihre Lebenserfahrung und Ihre Fähigkeiten für diese besondere Aufgabe ehrenamtlich einsetzen wollen.
Als ehrenamtliche/r Betreuer/in haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der Aufwendungen, die für die Betreuungsarbeit angefallen sind. Weiterhin sind Sie automatisch durch das Land Niedersachsen gegen Vermögensschäden haftpflichtlichtversichert.
Wir unterstützen Sie durch
- Einführung in Ihre Aufgaben
- Beratung in allen Betreuungsfragen, Hilfe bei Behördenangelegenheiten
- Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen BetreuerInnen (regelmäßige Treffen)
- Fortbildungsveranstaltungen
- Versicherungsschutz
- Servicemappe mit Arbeitshilfen und Musterbriefen
Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung
Wer denkt schon, wenn es ihm/ihr gut geht, dass sich alles von heute auf morgen verändern könnte? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der wichtige Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können oder man nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern.
Hier nur einige Punkte, über die Sie nachdenken sollten:
- Wer entscheidet stellvertretend für Sie?
- Wer stellt für Sie Anträge auf verschiedene Sozialleistungen?
- Wer kümmert sich für Sie um Ihre finanziellen Interessen?
- Wer vertritt Sie vor Behörden und anderen Institutionen?
- Wer trifft Entscheidungen bezüglich Ihrer Gesundheit?
Eine Vorsorgevollmacht regelt, was im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit geschehen soll. Sie kann sich auf Teilbereiche beschränken oder im Sinne einer Generalvollmacht wirksam werden. Bedenken Sie, auch ihre Angehörigen können in diesem Fall nicht für Sie entscheiden. Ehegatten und Kinder können nur mit Vollmacht – mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung – für Sie handeln. Ohne Vollmacht wird auch in diesen Fällen ein Betreuungsverfahren eingeleitet.
Wichtige Einzelheiten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht:
- Sie sollten nur eine Person bevollmächtigen, der Sie voll und ganz vertrauen.
- Die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers muss bei Vollmachterteilung vorhanden sein
- Eine Vollmachterteilung ist grundsätzlich formlos möglich
- Die Schriftform ist zu Beweiszwecken sinnvoll
- Wenn die Heilbehandlung und Freiheitsentziehung zu den Aufgaben des Bevollmächtigten gehören soll, so muss dies schriftlich erwähnt werden
- Eine Unterschriftsbeglaubigung erhöht die Akzeptanz im Rechtsverkehr
- In Ausnahmefällen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich
Sie haben auch die Möglichkeit, mittels einer sog. Betreuungsverfügung eine Person zu bestimmen, die unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt vom Gericht zu Ihrem Betreuer bestellt werden kann.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei unserem Betreuungsverein.
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